Ius est vigilantibus.
(Das Recht ist für die Wachsamen.)

Vita

Erfahrung ...

Geboren wurde ich 1968 in Münster/Westf. Nach meiner Schulzeit in Krefeld und meinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster, wo ich parallel auch das Grundstudium der Volkswirtschaftslehre erfolgreich absolviert habe, bestand ich 1994 das erste juristische Staatsexamen. Anschließend verfasste ich meine Doktorarbeit über ein gesellschaftsrechtliches Thema. 1996 wurde ich mit dem Prädikat „magna cum laude“ promoviert. Das Referendariat absolvierte ich von 1995 – 1997 beim Landgericht Düsseldorf.

Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war ich zunächst als Rechtsanwalt in Düsseldorf bei Hengeler Müller Weitzel Wirtz tätig, bevor ich 1998 nach Hamm wechselte. Anfang 2000 wurde ich als Rechtsanwalt beim OLG Hamm zugelassen. In demselben Jahr wurde ich Partner der Rechtsanwaltssozietät Rinsche Speckmann, später Streitbörger Speckmann. 2017 wechselte ich in die Sozietät Heimann Hallermann. Am 01.01.2025 habe ich meine eigene Praxis in Hamm eröffnet.

Im Jahr 2016 wurde ich zum Notar mit dem Amtssitz Hamm ernannt.

Seit 2012 lehre ich außerdem Zivilprozess- und Verhandlungstaktik an der juristischen Fakultät der Universität Münster. Im Jahr 2018 wurde ich dort zum Honorarprofessor ernannt.

Veröffentlichungen

... und Kompetenz

  • Gesellschafterbeschlüsse der Personenhandelsgesellschaften nach MoPeG, ZIP 2024, 2061 – 2073

  • Schmitz-Herscheidt/Wagner, Zivilprozess- und Verhandlungstaktik, 2. Aufl., 2023

  • Mitautor in: Born/Ghassemi-Tabar/Gehle, Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 7, Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, 6. Aufl., 2020 (verfasst wurden von mir die Kapitel über Voraussetzungen und Folgen des Ausscheidens aus Personengesellschaften,
    Beschlussmängelstreitigkeiten und Außenhaftung bei Personengesellschaften)

  • Anmerkung zu BGH, Urteil vom 28.01.2020, II ZR 10/19 (BGHZ 224, 235), GmbHR 2020, 541-545 (Abfindungsanspruch und Insolvenz)

  • Anmerkung zu BGH, Urteil vom 12.04.2016, II ZR 275/14 – Media Saturn Holding, GmbHR 2016, 761 – 763 (Treuepflicht und Zustimmungspflicht)

  • Anmerkung zu KG, Urteil vom 09.03.2015, 23 U 112/11, GmbHR 2015, 659 f.

  • Mitautor in: Saenger/Aderhold/Lenkaitis/Speckmann, Handels- und Gesellschaftsrecht, 2. Aufl., 2011 (GmbH-Recht)