Der Notar ist, im Gegensatz zum Rechtsanwalt, kein Vertreter von Parteiinteressen, sondern objektiver und neutraler Berater aller Beteiligten. Seine Tätigkeit dient der rechtssicheren Regelung von Vertragsverhältnissen und sonstigen Rechtsbeziehungen, der Beilegung von Streitigkeiten und der Vermeidung zukünftiger Auseinandersetzungen.
Als Notar biete ich Ihnen das gesamte Spektrum notarieller Tätigkeiten. Darunter fallen bspw.:
Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, Grundpfandrechten und deren grundbuchlicher Vollzug.
Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Änderungen der Gesellschaftsverträge solcher Gesellschaften, Anmeldungen zum Handels-, Gesellschafts-,Vereins-, oder Genossenschaftsregister.
Beurkundung von Unternehmenskaufverträgen.
Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen oder Erbauseinandersetzungsverträgen, Beantragung von Erbscheinen.
Beurkundung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.